Belgien verabschiedet ein Abkommen, das ein internationales Beschwerdesystem für die Opfer von wirtschaftlichen und sozialen Rechten vorsieht
Brüssel, den 26. Mai 2014 – FIAN Belgium, die internationale Menschenrechts-organisation für das Recht auf Nahrung, begrüßt, dass Belgien am 20. Mai 2014 das Zusatzprotokoll zum internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Rechte) ratifiziert hat. Durch dieses Zusatzprotokoll können die Opfer von Verletzungen eines der im Pakt niedergelegten Rechte wie z.B. des Rechts auf Nahrung, auf Wohnen, auf Gesundheit, auf Arbeit... durch einen Vertragsstaat Klage einreichen, wenn sie vor nationalen Gerichten kein Gehör finden.
Das Zusatzprotokoll zum internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurde durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 2008 verabschiedet. In Kraft getreten ist es erst am 5. Mai 2013, nachdem es durch zehn Staaten unterzeichnet wurde. “Das Inkrafttreten des Protokolls hat der auf internationaler Ebene bestehenden historischen Ungleichheit zwischen den bürgerlichen und politischen Rechten einerseits und den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten andererseits ein Ende gesetzt“, so Manuel Eggen, Projektbeauftragter bei FIAN Belgium. Tatsächlich existiert ein Beschwerdemechanismus für bürgerliche und politische Rechte bereits seit 1976. Man hat also mehr als 37 Jahre warten müssen, um die Unteilbarkeit der Menschenrechte erneut zu bestätigen.
Durch die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Sozialpakt ist Belgien der 14. Unterzeichnerstaat des Abkommen und vierter Unterzeichnerstaat der Europäischen Union (hinter Spanien, der Slowakei und Finnland). „Es handelt sich um ein positives Signal seitens des belgischen Staates im Sinne des Schutzes der WSK-Rechte“ so weiter Manuel Eggen. „Jetzt muss Belgien auf die anderen Mitgliedstaaten Druck ausüben, damit auch sie das Abkommen ratifizieren.“ Immer wieder rühmt sich Europa, die Wiege der Menschenrechte zu sein, jedoch muss man feststellen, dass die sozialen und wirtschaftlichen Rechte den bürgerlichen und politischen Rechten bisher nicht gleichgestellt waren. „Wie kann man den Bürgern gegenüber rechtfertigen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung oder das Recht auf Privateigentum mehr Gewicht haben, als das Recht auf Nahrung oder das Recht auf angemessenen Wohnraum?“, fragt sich An-Sofie Leenknecht, Vorsitzende von FIAN Belgium.
Neben der Errichtung eines Beschwerdemechanismus für die Opfer wird das Zusatzprotokoll eine wichtige Rolle spielen, um die Verpflichtungen der Staaten zu klären was die WSK-Rechte betrifft, und dies durch die Entwicklung einer internationalen Rechtsprechung. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Staaten das Protokoll ratifizieren.