Neue Menschenrechtsprinzipien bei der UNO in Genf eingeführt
Ein neues innovatives Instrument in Bezug auf die Menschenrechte wurde im März 2012 bei den Vereinten Nationen in Genf eingeführt und zwar „die Maastrichter Grundsätze zu den Extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte”.
Um die Herausforderungen der Globalisierung in Zusammenhang mit den Menschenrechten zu meistern sind die Extraterritorialen Staatenpflichten– das heißt die Verpflichtungen gegenüber Personen außerhalb des eigenen Staatsterritoriums - entscheidend. Allerdings sind diese Verpflichtungen bisher nicht sehr ernst genommen worden. Die Extraterritorialen Staatenpflichten sind oft in der Gesetzgebung, den Politiken und Praktiken zahlreicher Staaten einfach geleugnet worden. Diese haben versucht, ihre Verpflichtungen auf ihr eigenes Territorium zu begrenzen, was nicht im Einklang steht mit den Regulierungsbedürfnissen der internationalen Gemeinschaft und nicht den Grundsatz der Allgemeingültigkeit der Menschenrechte berücksichtigt.
“Die wirtschaftliche Globalisierung der vergangenen 20 Jahre führte dazu, dass die Lücken beim Schutz der Menschenrechte immer gravierender wurden”, erklärt Rolf Künnemann, Menschenrechtsdirektor bei FIAN International. „Die kürzlichen Nahrungsmittelkrisen ergeben sich weitgehend aus den politischen Entscheidungen, die von den internationalen Akteuren getroffen wurden. Was uns da Sorge bereitet im Hinblick auf die Menschenrechte ist die Regulierung der transnationalen Unternehmen, die Verantwortung der zwischenstaatlichen Organisationen und die Entwicklungskonzepte, die sich nicht auf die Menschenrechte stützen ; außerdem das Fehlen von Menschenrechtsnormen beim Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen in den letzten 20 Jahren. “
Die Begrenzung der Verpflichtungen auf das eigene Territorium hat bei einer gewissen Anzahl internationaler politischer Prozesse zu einem Vakuum in punkto Schutz der Menschenrechte geführt und zu fehlenden Regulierungen mit dem Ziel, die Menschenrechten besser zu schützen. Die diesbezüglichen Herausforderungen sind im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte besonders beunruhigend. 1.
„ Die Maastrichter Grundsätze zu den Extraterritorialen Staatenpflichten sind ein wichtiger Schritt nach vorne, um diese Lücken zu schließen“, fügt Künnemann hinzu. „Sie sind ein wesentliches Instrument für Menschenrechtsorganisationen wie FIAN International und für soziale Bewegungen, die die Folgen von extraterritorialen Verletzungen menschlicher Rechte bewältigen müssen. FIAN und andere Organisationen der Zivilgesellschaft begrüßen diese Grundsätze, weil sie die Grundlagen für eine Zukunft bieten, die auf den Menschenrechten fußt. “
Um den Nutzen solcher Grundsätze zu illustrieren, möchten wir den Fall Mubende in Uganda zitieren, den Sie kennen, wo ländliche Gemeinschaften illegal und brutal vertrieben worden sind, um anstelle ihrer Felder Platz für eine Kaffeeplantage zu machen, die ein deutsches transnationales Kaffeeunternehmen betreibt. Nach 10 Jahren sich diese Gemeinschaften noch immer ohne Land und ohne Entschädigungen. Deutschland hat gut und gerne extraterritoriale Verpflichtungen in Uganda und die Maastrichter Grundsätze finden dort nun Anwendung...
Kontakt : Manuel Eggen : manu@fian.be